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Kältemittel: Etappenerfolg für Bestandsanlagen

Die EU hat sich auf eine neue F-Gase-Verordnung geeinigt. Gemeinsam mit dem ZDH konnten wir erreichen, dass bestehende Anlagen gewartet und repariert werden dürfen und die EU-Kommission befugt ist, Ausnahmen zu regeln.

„Die EU-Kommission hat sich im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission auf einen Kompromiss zur F-Gase-Verordnung geeinigt. Diese soll den Einsatz klimaschädlicher Kältemittel in Kühlanlagen und Klimaanlagen reduzieren.

Weil die Gefahr bestand, dass Regulierungen hierzu hohe Investitionen in neue Kühlanlagen für die Bäckereibetriebe notwendig machen, hatte sich der Zentralverband gemeinsam mit dem ZDH in den vergangenen Monaten bei der Bundesregierung und auf EU-Ebene intensiv für Ausnahmen, Erleichterungen und Fristverlängerungen für die Betriebe eingesetzt. Insbesondere hatten wir einen Bestandsschutz für den Betrieb von bestehenden Anlagen gefordert.
Mit Erfolg: Die nun beschlossenen Regelungen sehen vor, dass bestehende Anlagen gewartet und repariert werden dürfen und die Kommission Ausnahmen erlassen kann, wenn die Marktgegebenheiten dies notwendig machen. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem ZDH-Schreiben im Anhang.

 

Stand: 12. Oktober 2023